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Das neue eRezept

Das eRezept ist neu und wird ab 01.01.2024 Pflicht!

Hier erfahren Sie, wie Sie es bei uns nutzen!

VORBEREITUNG

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Bevor Sie ein eRezept bestellen können, muss Ihre Gesundheitskarte im laufenden Quartal (01.01.| 01.04.| 01.07.| 01.10.) eingelesen sein! Zum Einlösen brauchen Sie in der Apotheke die Gesundheitskarte (auch eine eRezept-App ist möglich).

BESTELLUNG

Sie bestellen Ihr Rezept ganz normal über die App zum Doc oder über unseren Anrufbeantworter.

War die Gesundheitskarte dieses Quartal noch NICHT eingelesen, können die Rezepte nicht erstellt werden.

eRezept ERHALTEN

Wir erstellen Ihr eRezept und übermitteln es sicher digital. Dafür benötigen wir noch zwei Tage. Sie brauchen nun NICHTS mehr in unserer Praxis abholen, können einfach 2 Werktage nach Bestellung in Ihre Apotheke gehen. (Ausnahmen s. unten)

Dabei gilt: Bestellung an Freitag Abend oder Wochenende -> Fertig am Dienstag.

MEDIKAMENTE ERHALTEN

In der Apotheke Ihrer Wahl können Sie nun das eRezept mittels Gesundheitskarte oder eRezept-App einlösen.

Sie können für Angehörige (Kinder, Partner etc.) mit deren eGK oder Ausdruck ebenfalls Medikamente holen.

ACHTUNG - SONDERFALL 

Manches muss noch auf Papierrezept und abgeholt werden

Das eRezept gilt NUR für Medikamente (Tabletten, Spray, Saft, Tropfen), die vorher auf "rosa" gedruckt waren.

Es gilt NICHT für: Hilfsmittel (Schuheinlagen, Schienen, Toilettensitzerhöhung etc), Material (Blutzuckerteststreifen, Verbandsmittel etc.), Betäubungsmittel (BTM-Rezepte mit 2 Durchschlägen)

Sollten Sie diese Produkte mitbestellen, dann können Sie das meiste als eRezept direkt einlösen, die o.g. Rezepte sind jedoch noch auf Papier und müssen händisch nach 2 Tagen abgeholt werden.

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