Damit wir Ihre elektronische Patientenakte nutzen können, muss Ihre Versichertenkarte
nach dem 29. April einmalig (für das Quartal) eingelesen werden.
Wurde die Karte vor dem 29. April eingesteckt, muss dieses leider wiederholt werden.
Bei Fragen zum Widerspruch kann Ihnen nur Ihre Krankenkasse weiterhelfen.
Hinweise für Patientinnen und Patienten zur ePA
(elektronische Patientenakte)
Liebe Patientinnen und Patienten
Wenn Sie die elektronische Patientenakte (ePA) haben, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung, in diese einzustellen.
Bei den Daten handelt es sich um Befundberichte zu aktuellen Untersuchungen und Therapien, Laborbefunde oder aber auch Arztbriefe, die von Ihren mitbehandelnden Ärzten und Ärztinnen geschickt werden. Weitere Daten, können wenn sie elektronisch vorliegen, und von unserer Praxis erhoben wurden, auf Anfrage eingestellt werden.
Unsere Praxis wird bei eingelesener Versichertenkarte und aktivierter elektronischer Patientenakte ab dem 29. April 2025 automatisch die letzten zwei von Ihnen vorliegenden Befunde in die ePa einstellen.
Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht zum Widerspruch. Die gilt vor allem wenn es um besonders sensible Informationen geht. Das sind insbesondere Daten bei psychischen Erkrankungen, sexuell übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen. Sollten Sie eine Übertragung dieser Daten in Ihre elektronische Patientenakte nicht wünschen, sprechen Sie uns bitte an.
Möchten Sie gegen die elektronische Patientenakte im Generellen Widerspruch einlegen, so wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.
Ihr Praxisteam