
CORONASCHUTZIMPFUNG
In unserer Praxis der neue angepasste Impfstoff "Comirnaty" von BioNTech gegen die Varianten BA4/5 verfügbar. Damit kann die 3. oder 4. Impfung (bzw. 1. oder 2. Auffrischungsimpfung) durchgeführt werden. Für eine Grundimmunisierung ist der Impfstoff zurzeit nicht zugelassen.
Eine nachgewiesene Corona-Infektion mit einem Abstand von über 3 Monaten zur letzten Impfung zählt wie eine Impfung.
Folgende Personen können 6 Monate nach Grundimmunisierung die 1. Auffrischungsimpfung erhalten:
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Alle Personen ab 12 Jahren
Folgende Personen können 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung die 2. Auffrischungsimpfung erhalten:
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Personen ab 60 Jahren
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Alle Personen ab 5 Jahren, die aufgrund einer Vorerkrankung einem erhöhten Risiko durch eine Infektion mit Sars-Cov-2 ausgesetzt sind
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medizinisches Personal
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet ein Online-Tool für einen Corona-Impfcheck an. So erhalten Sie nach wenigen Klicks Auskunft über die nächste empfohlene Auffrischungsimpfung. Zum Online-Tool gelangen Sie hier.
Die Terminbuchung erfolgt zurzeit telefonisch unter 04488/2495 oder über unseren Online-Service.
Haben Sie einen Impftermin erhalten, bringen Sie zu Ihrem Impftermin bitte Ihren Impfausweis mit. Am Ende der Seite finden Sie den Aufklärungsbogen und die Einwilligungserklärung zur Impfung, auf denen Sie sich weitergehend informieren können.
Eine 3. Auffrischungsimpfung (insgesamt 5. Impfung) wird nur in Ausnahmefällen bei besonderen Grunderkrankungen empfohlen. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an. Die Indikation zur Impfung wird vor Ort durch uns überprüft. Hierbei richten wir uns nach den Kriterien der STIKO (ständige Impfkommission).