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BÜRGERTESTS

Seit dem 01.03.2023 werden die Kosten für einen COVID-19 Schnelltest nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, sich bei uns in der Praxis kostenpflichtig (9,50€) testen zu lassen. Die Zahlung erfolgt zurzeit noch in Bargeld!

Die Testung erfolgt während unserer Sprechzeiten.

Termine können Sie hier vereinbaren: www.test.praxisamrechter.de

Der sogenannte PCR-Test wird in begründeten Fällen von der Krankenkasse gezahlt. Die Indikation zum PCR-Test stellt der Arzt in der Infektsprechstunde. Kosten für PCR-Tests zur Aufnahme in eine medizinische Einrichtung oder für private Zwecke werden von der Krankenkasse nicht mehr übernommen. Die Kosten belaufen sich nach GOÄ auf 16,08 €.

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